Nennung und Teilnahmebedingungen der Netpherland Klassik 2024
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrzeuge die am Tag der Veranstaltung mindestens 25 Jahre alt sind. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass ausreichender Versicherungsschutz besteht und das Fahrzeug eine Straßenzulassung hat. Alle gesetzlichen Vorschriften sind durch die Teilnehmer zu beachten.
Haftung Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Mitfahrer durch Abgabe der Nennung auf Schadensersatzansprüche für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder Rückgriff gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Helfer sowie Fahrer und Beifahrer dritter Fahrzeuge, die an der Veranstaltung teilnehmen, insbesondere aber gegen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Die Teilnehmer verzichten fernen für sich und ihre Mitfahrer auf das Recht zur Anrufung Ordentlicher Gerichte. In den Verzicht sind auch die dem Verzichtenden gegenüber unterhaltspflichtigen Personen bezogen. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten oder angerichteten Schäden teil. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle Veranstaltungen durch höhere Gewalt (z.B. Hochwasser) ganz oder teilweise abzusagen, ohne irgendwelche Schadensersatzansprüche zu übernehmen. Allgemeines Während der Veranstaltung sind die einzelnen Funktionsträger entsprechend deutlich (Namensschild oder Weste) gekennzeichnet. Zu verbindlichen Aussagen ist nur die Organisationsleitung berechtigt.
Fotos und Videos Dem Veranstalter ist es erlaubt, Fotos und Videos der Fahrzeuge und Teilnehmer zum Zwecke der Veranstaltungsnachbereitung, für vereinsinternen Gebrauch oder zum Zwecke der Vereinswerbung in Printmedien und im Internet zu verwenden.