Bitte überweisen Sie das Nenngeld für die Netpherland Klassik 2024

bis zum 1. August 2024 auf das Konto des:

Heimatverein Netpherland e.V.
Sparkasse Siegen IBAN DE10 4605 0001 0047 0030 17
BIC WELADED1SIE

Bitte unter Verwendung: Netpherland Klassik 2024 eintragen!!


Nennungen ohne Zahlungseingang bis zum 10.08.2024 können nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Einfahrt auf das Gelände erst ab 9:45 Uhr möglich ist.
Alle Teilnehmer bitten wir sich bis spätestens 11 Uhr auf dem Gelänge einzufinden.

Fahrzeuge ohne vorherige Nennung können wir keinen Ausstellungsplatz garantieren.


Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrzeuge die am Tag der Veranstaltung mindestens 25 Jahre* alt sind. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass ausreichender Versicherungsschutz besteht und das Fahrzeug eine Straßenzulassung hat. Alle gesetzlichen Vorschriften sind durch die Teilnehmer zu beachten.


Haftung
Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Mitfahrer durch Abgabe der Nennung auf Schadensersatzansprüche für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder Rückgriff gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Helfer sowie Fahrer und Beifahrer dritter Fahrzeuge, die an der Veranstaltung teilnehmen, insbesondere aber gegen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Die Teilnehmer verzichten fernen für sich und ihre Mitfahrer auf das Recht zur Anrufung Ordentlicher Gerichte. In den Verzicht sind auch die dem Verzichtenden gegenüber unterhaltspflichtigen Personen bezogen. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten oder angerichteten Schäden teil. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle Veranstaltungen durch höhere Gewalt (z.B. Hochwasser) ganz oder teilweise abzusagen, ohne irgendwelche Schadensersatzansprüche zu übernehmen. Allgemeines Während der Veranstaltung sind die einzelnen Funktionsträger entsprechend deutlich (Namensschild oder Weste) gekennzeichnet. Zu verbindlichen Aussagen ist nur die Organisationsleitung berechtigt.


Fotos und Videos Dem Veranstalter ist es erlaubt, Fotos und Videos der Fahrzeuge und Teilnehmer zum Zwecke der Veranstaltungsnachbereitung, für vereinsinternen Gebrauch oder zum Zwecke der Vereinswerbung in Printmedien und im Internet zu verwenden.


*oder nach Absprache mit dem Veranstalter.